Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. C.2.5. Geringfüg-RL
Ziff. C.2.5. Geringfüg-RL, Nicht vorgeschriebene Praktika
1 Für nicht in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene Praktika sind keine Besonderheiten zu beachten. 2 Hier fallen Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung an, wenn das Praktikum die Kriterien einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt (vgl. B.2.2).
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