Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Beispiel 4b Geringfüg-RL
Beispiel 4b Geringfüg-RL, (zu B.2.3.3 und B.2.3.3.4):
Eine Krankenschwester übernimmt während der Elternzeit für die Zeit vom 20. 8. bis 22. 9. eine Aushilfsbeschäftigung im Pflegedienst. Sie verdient 530 EUR im August und 1 000 EUR im September.
Da die Arbeitnehmerin während der Elternzeit als berufsmäßig Beschäftigte anzusehen ist und das durchschnittlich pro Kalendermonat im Beschäftigungszeitraum gezahlte Arbeitsentgelt mit 765 EUR (530 EUR + 1 000 EUR = 1 530 EUR : 2) die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, liegt keine geringfügige Beschäftigung vor. Es besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 3-1-1-1
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