Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7 Mu-RL
§ 7 Mu-RL, Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin
(1) 1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Geburt vorgenommen werden. 2 Dabei soll das Hämoglobin bestimmt werden.
(2) Die Empfehlungen der SI-RL zur Pertussisimpfung im Wochenbett sind zu beachten.
(3) 1 Eine weitere Untersuchung soll etwa 6 Wochen, spätestens jedoch 8 Wochen nach der Geburt durchgeführt werden. 2 Die Untersuchung umfasst:
- 1. Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschließlich Hb-Bestimmung),
- 2. Feststellung des gynäkologischen Befundes,
- 3. Blutdruckmessung,
- 4. Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiß und Zucker,
- 5. bakteriologische Urinuntersuchungen, soweit nach Befundlage erforderlich (z. B. bei auffälligen Symptomen, rezidivierenden Harnwegsinfektionen in der Anamnese, Z. n. Frühgeburt, erhöhtem Risiko für Infektionen der ableitenden Harnwege) sowie
- 6. Beratung der Mutter.
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