Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.2.5. RS 2016/03
Ziff. 4.2.5. RS 2016/03, Fazit
Im Ergebnis ist bei einem Antrag auf Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V im Rahmen der Prüfung der Leistungsvoraussetzungen wie nachfolgend dargestellt vorzugehen:
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → nein | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ ja | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
| → ja | Leistungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt. |
↓ nein | ||
Es besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V. |
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