Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Werte 2022
Werte 2022
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung | 58 050 EUR | ||
Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Absatz 6 SGB V) | 64 350 EUR | ||
Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Absatz 7 SGB V) | 58 050 EUR | ||
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 84 600 EUR (West) 81 000 EUR (Ost) | ||
Bezugsgröße | 39 480 EUR (West) 37 800 EUR (Ost) | ||
Für die Ermittlung der Belastungsgrenze anzuwendender Kinderfreibetrag | 8 548 EUR | ||
Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 1 bzw. Regelbedarf | 5 388 EUR | ||
Vereinfachte Formel für den Übergangsbereich | 1,131876471 x ArE - 171,439411765 | ||
Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1 200 EUR | ||
Beitragssätze | Krankenversicherung | allgemein | 14,6 % |
ermäßigt | 14,0 % | ||
durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,3 % | ||
Pflegeversicherung | allgemein | 3,05 % | |
Beitragszuschlag Kinderlose | 0,35 % | ||
Rentenversicherung | 18,6 % | ||
Arbeitsförderung | 2,4 % |
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