Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 28 SGB XI Ziff. 3. RS 2023/06
§ 28 SGB XI Ziff. 3. RS 2023/06, Sterbebegleitung
Von den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sind die pflegerischen Maßnahmen der Sterbebegleitung nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch pflegerischer Erkenntnisse in stationärer und ambulanter Pflege umfasst. Leistungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem SGB V, sowie Leistungen durch Hospizdienste bleiben unberührt.
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