Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.1. RS 1993/01
Ziff. 3.1. RS 1993/01, Allgemeines
Für Versicherte, die aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit Krankengeld für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren erhalten haben, besteht nach Beginn einer neuen Blockfrist ein Neuanspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit nur, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (§ 48 Absatz 2 SGB V).
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