HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
Anlage 1.3 Ziff. E. HebVtr, Auslagenersatz/Wegegeld
Wegegeld
Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung
3000
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
2,44 EUR
3002
als Begleit-Beleghebamme
2,44 EUR
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung
3010
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
2,44 EUR
3012
als Begleit-Beleghebamme
2,44 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3100
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
3,44 EUR
3102
als Begleit-Beleghebamme
3,44 EUR
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges.
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3110
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
3,44 EUR
3112
als Begleit-Beleghebamme
3,44 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km
3200
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
0,85 EUR
3202
als Begleit-Beleghebamme
0,85 EUR
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km
3210
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
0,85 EUR
3212
als Begleit-Beleghebamme
0,85 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3300
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
1,17 EUR
3302
als Begleit-Beleghebamme
1,17 EUR
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges.
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3310
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
1,17 EUR
3312
als Begleit-Beleghebamme
1,17 EUR
Pauschale für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
3350
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
3,03 EUR
3352
als Begleit-Beleghebamme
3,03 EUR
Zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten sind die entsprechenden Belege in Kopie einzureichen.
Material
Materialpauschale Vorsorgeuntersuchung
3400
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
3,48 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3400 kann nicht neben der Positionsnummer 3500 abgerechnet werden.
Materialpauschale bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen
3500
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
2,55 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3500 kann nicht neben den Positionsnummern 3400 und 3600 abgerechnet werden.
Materialpauschale Geburtshilfe
3600
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
64,32 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3600 kann nur im Zusammenhang mit einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt abgerechnet werden. Bei Leistungen, die im Krankenhaus erbracht werden, sind Materialien und Arzneimittel in der DRG enthalten, die das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse geltend macht. Eine Abrechnung durch die Beleghebamme gegenüber der Krankenkasse ist nicht möglich.
Materialpauschale bei Versorgung einer Naht bei Geburtsverletzungen, zusätzlich zur Positionsnummer 3600
3700
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
47,91 EUR
Materialpauschale aufsuchende Wochenbettbetreuung
3800
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
31,65 EUR
Materialpauschale Neugeborenen-Screening
3810
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
3,64 EUR
Materialpauschale Pulsoxymetrie
3820
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
7,08 EUR
Die Positionsnummer 3820 ist nur einmalig abrechnungsfähig.
Materialpauschale bei Beginn der aufsuchenden Wochenbettbetreuung später als 4 Tage nach der Geburt
3900
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
19,60 EUR
Materialpauschale Fäden ziehen Dammnaht
3910
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
8,72 EUR
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen. Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3910 kann nicht neben der Positionsnummer 3920 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten.
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen. Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3920 kann nicht neben der Positionsnummer 3910 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten.
Perinatalerhebung bei einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt nach vorgeschriebenem Formblatt einschließlich Versand- und Portokosten
4000
als ambulante hebammenhilfliche Leistung
10,85 EUR
Mit der Gebühr sind auch die Kosten für die Auswertung des Formblatts abgegolten.
Diese Anlage kann unter Einhalten einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine Kündigung der Anlage kann erstmals zum 1. 7. 2020 erfolgen.
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