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Grundsätze

HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe

Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V [HebVtr]
Sozialversicherungsrecht
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HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe



Anlage 1.3 Ziff. E. HebVtr, Auslagenersatz/Wegegeld

Wegegeld

Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung
3000als ambulante hebammenhilfliche Leistung2,44 EUR
3002als Begleit-Beleghebamme2,44 EUR
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung
3010als ambulante hebammenhilfliche Leistung2,44 EUR
3012als Begleit-Beleghebamme2,44 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3100als ambulante hebammenhilfliche Leistung3,44 EUR
3102als Begleit-Beleghebamme3,44 EUR
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges.
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von nicht mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3110als ambulante hebammenhilfliche Leistung3,44 EUR
3112als Begleit-Beleghebamme3,44 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km
3200als ambulante hebammenhilfliche Leistung0,85 EUR
3202als Begleit-Beleghebamme0,85 EUR
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km
3210als ambulante hebammenhilfliche Leistung0,85 EUR
3212als Begleit-Beleghebamme0,85 EUR
Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3300als ambulante hebammenhilfliche Leistung1,17 EUR
3302als Begleit-Beleghebamme1,17 EUR
Maßgeblich für die Abrechnung dieser Leistung ist das Ende des Weges.
anteiliges Wegegeld bei einer Entfernung von mehr als 2 km zwischen der Wohnung oder Praxis der Hebamme und der Stelle der Leistung, je zurückgelegten km gemäß Anlage 1.1 Anlage 1.1 § 3 Absatz 1
3310als ambulante hebammenhilfliche Leistung1,17 EUR
3312als Begleit-Beleghebamme1,17 EUR
Pauschale für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
3350als ambulante hebammenhilfliche Leistung3,03 EUR
3352als Begleit-Beleghebamme3,03 EUR
Zur Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten sind die entsprechenden Belege in Kopie einzureichen.

Material

Materialpauschale Vorsorgeuntersuchung
3400als ambulante hebammenhilfliche Leistung3,48 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3400 kann nicht neben der Positionsnummer 3500 abgerechnet werden.
Materialpauschale bei Schwangerschaftsbeschwerden oder bei Wehen
3500als ambulante hebammenhilfliche Leistung2,55 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3500 kann nicht neben den Positionsnummern 3400 und 3600 abgerechnet werden.
Materialpauschale Geburtshilfe
3600als ambulante hebammenhilfliche Leistung64,32 EUR
Die Pauschale nach der Positionsnummer 3600 kann nur im Zusammenhang mit einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt abgerechnet werden. Bei Leistungen, die im Krankenhaus erbracht werden, sind Materialien und Arzneimittel in der DRG enthalten, die das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse geltend macht.
Eine Abrechnung durch die Beleghebamme gegenüber der Krankenkasse ist nicht möglich.
Materialpauschale bei Versorgung einer Naht bei Geburtsverletzungen, zusätzlich zur Positionsnummer 3600
3700als ambulante hebammenhilfliche Leistung47,91 EUR
Materialpauschale aufsuchende Wochenbettbetreuung
3800als ambulante hebammenhilfliche Leistung31,65 EUR
Materialpauschale Neugeborenen-Screening
3810als ambulante hebammenhilfliche Leistung3,64 EUR
Materialpauschale Pulsoxymetrie
3820als ambulante hebammenhilfliche Leistung7,08 EUR
Die Positionsnummer 3820 ist nur einmalig abrechnungsfähig.
Materialpauschale bei Beginn der aufsuchenden Wochenbettbetreuung später als 4 Tage nach der Geburt
3900als ambulante hebammenhilfliche Leistung19,60 EUR
Materialpauschale Fäden ziehen Dammnaht
3910als ambulante hebammenhilfliche Leistung8,72 EUR
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen.
Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3910 kann nicht neben der Positionsnummer 3920 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten.
Materialpauschale Fäden/Klammern entfernen Sectionaht
3920als ambulante hebammenhilfliche Leistung6,80 EUR
Es sind ausschließlich sterile Einmalinstrumente aus Metall zu nutzen.
Die Pauschale ist maximal einmal pro Versicherte neben den Wochenbettpauschalen 3800 oder 3900 abrechnungsfähig. Die Pauschale nach der Positionsnummer 3920 kann nicht neben der Positionsnummer 3910 abgerechnet werden. Ausnahme Mehrlingsgeburten.
Perinatalerhebung bei einer vollendeten oder nicht vollendeten außerklinischen Geburt nach vorgeschriebenem Formblatt einschließlich Versand- und Portokosten
4000als ambulante hebammenhilfliche Leistung10,85 EUR
Mit der Gebühr sind auch die Kosten für die Auswertung des Formblatts abgegolten.

Diese Anlage kann unter Einhalten einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine Kündigung der Anlage kann erstmals zum 1. 7. 2020 erfolgen.


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