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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden für Versicherte und Leistungserbringer verschiedene Anwendungen bereitgestellt. Eine Reihe von Funktionen wurden vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben.
So sind auf der elektronischen Gesundheitskarte sog. administrative Daten bzw. Verwaltungsdaten gespeichert. Hierzu gehören die Daten des Versicherten wie z. B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus.
Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC). Mit der EHIC können medizinische Leistungen in allen Ländern der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen (EWR) sowie in Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in Nordirland in Anspruch genommen werden. Hierzu ist die EHIC bei einem Unfall oder bei einer akuten Behandlung meist nur einem „Vertrags-Arzt“ (Zahnarzt, Krankenhaus) vorzulegen, der über das staatliche Gesundheitswesen abrechnet. Informationen zu Besonderheiten in den einzelnen Reiseländern stehen auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland zur Verfügung: www.dvka.de. Unabhängig davon empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
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