Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2. RS 2007/08
Ziff. 2. RS 2007/08, Gesetzliche Grundlagen
Gemäß den rechtlichen Bestimmungen 1 steht den gesetzlich Versicherten zum Ausgleich einer Behinderung bzw. zur Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder zur Krankenbehandlung eine Vielfalt an medizinisch bzw. therapeutisch wirkenden Hilfsmitteln zu. Ferner gibt es verschiedene Pflegehilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege oder der Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen dienen oder diesem eine selbständigere Lebensführung ermöglichen 2 . Die Qualität der Produkte stellt eine entscheidende Voraussetzung für eine wirtschaftliche Versorgung dar. Unter Berücksichtigung der relevanten gesetzlichen Vorschriften erstellen die Spitzenverbände ein Hilfsmittelverzeichnis und als Anlage dazu ein Pflegehilfsmittelverzeichnis 3 .
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