Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6. RS 2007/08
Ziff. 6. RS 2007/08, Leistungsanspruch bei Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
Bei der Versorgung mit Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Regelleistungen, auf die gemäß § 33 SGB V bzw. § 40 SGB XI ein Rechtsanspruch besteht, sofern die medizinischen bzw. pflegerischen und leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
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