Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3. VV Pflegeunfälle
Ziff. 2.3. VV Pflegeunfälle
Stellt sich heraus, dass die Voraussetzungen für einen Pflegeunfall oder für einen sonstigen Arbeitsunfall nicht vorliegen, bricht der Träger der Unfallversicherung die Heilbehandlung ab.
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