Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)
Das BMAS bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf,
1.das Nähere zur Leistungsgewährung,
2.das Antragsverfahren,
3.die Bedingungen für die Weiterleitung der Leistung an Dritte und das Verfahren zur Weiterleitung der Leistung an Dritte,
4.das Nähere zur Kontrolle der Mittelverwendung.
Bisheriger § 23b, eingefügt durch G vom 10. 7. 2020 (BGBl. I S. 1657), wurde § 32 durch G vom 30. 6. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 172).
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