Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 31 SVG
§ 31 SVG, Sicherung bei Grundstückskauf
1 Die bestimmungsgemäße Verwendung des Kapitals ist durch die Form der Auszahlung und in der Regel durch Maßnahmen zur Verhinderung alsbaldiger Weiterveräußerung des Grundstücks oder des an einem Grundstück bestehenden Rechts zu sichern. 2 Hierzu kann vor allem angeordnet werden, dass die Weiterveräußerung und Belastung des Grundstücks oder des an einem Grundstück bestehenden Rechts innerhalb einer Frist bis zu 5 Jahren nur mit Genehmigung des BMVg zulässig ist. 3 Diese Anordnung wird mit der Eintragung in das Grundbuch wirksam. 4 Eingetragen wird auf Ersuchen des BMVg.
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