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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.5.6.1. RS 2024/03
Ziff. 9.5.6.1. RS 2024/03, Stationäre Mitaufnahme während des Bezuges von Arbeitslosengeld
Tritt während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine aus medizinischen Gründen erforderliche Mitaufnahme zu einer stationären Behandlung eines Kindes ein, besteht ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. § 146 Absatz 2 SGB III sieht — abweichend vom Kinderkrankengeldanspruch nach § 45 Absatz 1 SGB V — keine Leistungsfortzahlung für die Zeiten vor. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1a SGB V (siehe Abschnitt 4.4.1.11.1).
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