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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 1.3.2.3. RS 2016/04, Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe

Die BA unterzieht die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten Export (DXBT) an die Annahmestellen der Einzugsstellen, der DGUV und an die DSRV.


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