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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 1.3.2.5. RS 2016/04, Unternehmensnummer

(1) Zum 1. 1. 2023 werden in der Unfallversicherung die bestehenden Mitgliedsnummern durch eine einheitliche Unternehmernummer ersetzt. In der UV-Jahresmeldung ist für den Meldezeitraum ab dem 1. 1. 2023 die UNRS zu verwenden.

(2) Die neue UNRS besteht aus 15 Ziffern. Sie enthält die 12-stellige Unternehmernummer und das 3-stellige Unternehmenskennzeichen im zentralen Unternehmerverzeichnis bei der DGUV und verbindet die Einträge der Unternehmer mit ihren Unternehmen. An der 12. Stelle ist eine Prüfziffer eingebunden; sie ist auf Richtigkeit zu prüfen. Die Prüfziffer der UNRS wird wie folgt gebildet:

  • -Die Ziffern der UNRS (Stellen 1 bis 11) werden — an der ersten Stelle beginnend — mit den Faktoren 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4, 9, 4 multipliziert.
  • -Die einzelnen Produkte werden aufsummiert.
  • -Die Summe wird durch 10 dividiert.
  • -Der verbleibende Rest wird von 10 subtrahiert, das ist die Prüfziffer.
  • -Für den Fall, dass dabei 10 bleibt ist die Prüfziffer 0.

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