Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.5. RS 2016/04
Ziff. 2.3.5. RS 2016/04, Stornierung einer Abmeldung/Jahresmeldung/Unterbrechungsmeldung/sonstigen Entgeltmeldung
(1) Es ist zu prüfen, ob der Beginn und das Ende des Entgeltzeitraumes einer bestehenden Mitgliedszeit zugeordnet werden können. Darüber hinaus ist zu vergleichen, ob die zu stornierenden Daten (Arbeitsentgelt, Beitragsgruppen, Personengruppenschlüssel, Grund der Abgabe und bei geringfügig Beschäftigten die Art der Besteuerung) mit den zu dieser Mitgliedszeit gespeicherten Daten übereinstimmen.
(2) Bei der GKV-Monatsmeldung bezieht sich diese Prüfung auf die zu stornierenden Daten im DBKV und auf den Personengruppenschlüssel.
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