Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.4.3. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.4.3. RS 2022/06, Anschlussübergangsgeld (§ 71 Absatz 4 SGB IX)
Wurde eine berufliche Bildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen, und liegt im Anschluss daran Arbeitslosigkeit vor, wird Übergangsgeld während der Arbeitslosigkeit bis zu 3 Monate weitergezahlt, wenn der Leistungsempfänger
- - sich unmittelbar nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und
- - einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 3 Monaten nicht geltend machen kann.
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