Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.2.2.3.3. RS 2022/06
Ziff. 2.2.2.3.3. RS 2022/06, Feststellung außerhalb eines Monats mit/ohne Beschäftigungsverhältnis
Erfolgt die ärztliche Feststellung der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit erst nach einem Monat nach dem Ende des bisher bescheinigten Endes der Arbeitsunfähigkeit, so entsteht wegen fehlender Mitgliedschaft unabhängig davon, ob ein Beschäftigungsverhältnis besteht oder nicht, kein neuer Krankengeldanspruch.
Beispiel 39: Verspätete Feststellung der Arbeitsunfähigkeit > 1 Monat
Arbeitsunfähigkeit ab | 24. 6. (Mo.) |
Entgeltfortzahlung bis | 4. 8. (So.) |
Beschäftigungsverhältnis endet am | 4. 8. (So.) |
Krankengeldbezug ab | 5. 8. (Mo.) |
Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt bis | 12. 8. (Mo.) |
Erneute ärztliche Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit | 16. 9. (Mo.) |
Ergebnis:
Die Feststellungslücke ist größer als ein Monat, daher entfällt der Krankengeldanspruch und die Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V endet am 12. 8.
Siehe auch 2.2.2.3.4.
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