Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.4. RS 2022/06
Ziff. 4.4. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes für Versicherte nach dem KVLG 1989
Zu den Besonderheiten bei der Höhe des Krankengeldes wird auf 3.2.3 verwiesen.
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