Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 12.7.5. RS 2022/06
Ziff. 12.7.5. RS 2022/06, Familienpflegezeit
Während einer Familienpflegezeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Abschnitt 12.2.1.1.1.2). Die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 6 SGB V kommt daher während der Pflegephase mit reduzierter Arbeitszeit zum Tragen. Näheres siehe Abschnitt 6.7.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten