Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 61 StGB
§ 61 StGB, Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4. die Führungsaufsicht,
- 5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6. das Berufsverbot.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.
Bankdaten
Hier finden Sie die Bankverbindungen und die Betriebsnummer der AOK Bayern