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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 1 GIGV
Anlage 1 GIGV, Verbindlich festgelegte Anforderungen
Die durch das BMG verbindlich festgelegten technischen, semantischen und syntaktischen Standards, Profile, Leitfäden, Informationsmodelle, Referenzarchitekturen und Softwarekomponenten werden in nachfolgender Tabelle aufgeführt. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Website des BMG und der Wissensplattform nach § 6 dieser Verordnung.
Datum (Inkrafttreten dieser Verordnung): 14. 9. 2024
ID | Titel | Kurzbeschreibung | Version | Kapitel | Datum Aufnahme (in Anlage) | Datum verbindliche Umsetzung bis | Rechtsgrundlage | Anwendungsbereich |
001 | Implementierungsleitfaden Primärsysteme - elektronische Patientenakte (ePA) | Leitfaden zur Umsetzung der relevanten Anforderungen bzgl. der Interoperabilität zwischen den ePA-Aktensystemen und Primärsystemen hinsichtlich der Umsetzung der elektronischen Medikationsliste (eML) | 3.1.0 | 3.10.2 | 14. 9. 2024 | 15. 1. 2025 | § 355 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 SGB V |
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Hinweis: Es können für ein Profil/einen Standard/einen Leitfaden/ein Informationsmodell/eine Referenzarchitektur/eine Softwarekomponente mehrere Versionen in die Anlage aufgenommen werden.
Anmerkungen:
ID: Identifikationsnummer der Schnittstelle, die sowohl auf der Wissensplattform als auch der Anlage vermerkt ist, um eine eindeutige Zuordnung zu gewährleisten.
Titel: Bezeichnung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente wie auf der Wissensplattform vermerkt.
Kurzbeschreibung: Beschreibung des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente.
Version: Versionierungsnummer, wie in der Wissensplattform vermerkt.
Datum Aufnahme (in Anlage): Stichtag, zu dem die entsprechende Version des Standards/Profils/Leitfadens/Informationsmodells/der Referenzarchitektur/Softwarekomponente in die Anlage aufgenommen wurde.
Datum verbindliche Umsetzung: Datum, bis zu dem der Standard/das Profil/der Leitfaden/das Informationsmodell/die Referenzarchitektur/die Softwarekomponente verbindlich umgesetzt werden muss.
Rechtsgrundlage: Rechtsnorm, aus der sich die Ermächtigung zur verbindlichen Festlegung ergibt; falls nicht abweichend bezeichnet, handelt es sich um Normen des SGB V.
Anwendungsbereich: Bezeichnung des informationstechnischen Systems, für das eine Spezifikation binnen der Umsetzungsfrist verbindlich umzusetzen ist.
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