Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 7 SI-RL
§ 7 SI-RL, Aufklärungspflichten
1 Vor einer Schutzimpfung hat die zur Schutzimpfung berechtigte Person den Impfling bzw. die Erziehungsberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. 2 Die Aufklärung umfasst insbesondere
- 1. Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit,
- 2. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Kontraindikationen,
- 3. Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung,
- 4. Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung,
- 5. Hinweise zu Auffrischimpfungen.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten