Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 2011 BGB
§ 2011 BGB, Keine Inventarfrist für den Fiskus als Erben
1 Dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. 2 Der Fiskus ist den Nachlassgläubigern gegenüber verpflichtet, über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
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