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EGAktG – Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

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EGAktG – Einführungsgesetz zum Aktiengesetz



§ 26 EGAktG, Kommanditgesellschaften auf Aktien

Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten sinngemäß für Kommanditgesellschaften auf Aktien.


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