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BVerfG 13.07.2022 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20
BVerfG 13.07.2022 - 2 BvR 2216/20, 2 BvR 2217/20 - Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht - Bezugnahme auf Begründung der eA-Ablehnung vom 23.06.2021 (2 BvR 2216/20, BVerfGE 158, 210)
Normen
Art 23 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, Art 1 EinhPatGÜbkG, Art 3 Abs 1 EinhPatGÜbkG
Vorinstanz
vorgehend BVerfG, 23. Juni 2021, Az: 2 BvR 2216/20, Ablehnung einstweilige Anordnung
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Den Verfassungsbeschwerden bleibt aus den in dem Beschluss vom 23. Juni 2021 (BVerfGE 158, 210 228 ff. Rn. 45 ff.> - Einheitliches Patentgericht II - eA) genannten Gründen der Erfolg versagt.
- 2
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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