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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 20.07.2017 - 2 BvR 2507/16
BVerfG 20.07.2017 - 2 BvR 2507/16 - Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB idF vom 10.12.2015 (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) mangels unmittelbarer und gegenwärtiger Beschwer unzulässig - Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs
Normen
§ 90 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 217 StGB vom 10.12.2015
Tenor
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Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller wird als unzulässig verworfen. Richter Müller ist nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen. Er gehört nicht der 2. Kammer des Zweiten Senats an.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie erfüllt nicht die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG. Die Verfassungsbeschwerde ist mangels unmittelbarer (BVerfGK 8, 75 76>; 15, 491 502>) und gegenwärtiger Beschwer (BVerfGE 1, 97 102>; 43, 291 385 f.>; 60, 360 371>; 74, 297 319>; 114, 258 277>) unzulässig.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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