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BVerfG 13.07.2016 - 1 BvR 1923/15
BVerfG 13.07.2016 - 1 BvR 1923/15 - Nichtannahmebeschluss: Sprachliche Gleichstellung von Personen- und Funktionsbezeichnungen und Amt der Gleichstellungsbeauftragten (hier: gem §§ 78, 159 KomVerfG ST) - keine Grundrechtsverletzung
Normen
Art 3 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 78 KomVerfG ST, § 159 KomVerfG ST
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Eine Verletzung von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 90 Abs. 1 BVerfGG ist nicht zu erkennen. Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die sprachliche Gleichstellung für Personen- und Funktionsbezeichnungen gemäß § 159 KVG LSA auch für die Gleichstellungsbeauftragte nach § 78 KVG LSA gilt (Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. November 2015 - LVG 2/15 -, juris, Rn. 10 ff.). Männern ist es danach nicht verwehrt, das Amt der Gleichstellungsbeauftragten auszuüben.
- 2
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Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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