Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 09.06.2016 - 1 BvR 2895/15
BVerfG 09.06.2016 - 1 BvR 2895/15 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 1 AMRabG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 30. April 2015, Az: I ZR 127/14, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten