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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 10.03.2016 - 1 BvR 2492/15
BVerfG 10.03.2016 - 1 BvR 2492/15 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend SG Konstanz, 30. Juli 2015, Az: S 5 AS 393/15, Gerichtsbescheid
vorgehend SG Konstanz, 30. Juli 2015, Az: S 5 AS 1348/14, Gerichtsbescheid
Tenor
-
Die Anträge auf Ablehnung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer werden als unzulässig verworfen.
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Die Kammer entscheidet unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Kirchhof, des Richters Masing und der Richterin Baer. Das gegen sie angebrachte Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich.
- 2
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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