Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 20.06.2014 - 1 BvR 3450/13
BVerfG 20.06.2014 - 1 BvR 3450/13 - (Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)
Normen
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend FG München, 11. November 2013, Az: 4 V 3333/11, Beschluss
vorgehend FG München, 18. August 2011, Az: 4 V 2050/11, Beschluss
vorgehend FG München, 1. Juli 2011, Az: 4 K 1681/11, Beschluss
vorgehend FG München, 28. Juni 2011, Az: 4 V 1127/11, Beschluss
Tenor
-
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Damit erledigt sich zugleich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten