Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 19.03.2015 - 8 AZR 154/14
BAG 19.03.2015 - 8 AZR 154/14
Vorinstanz
vorgehend ArbG München, 20. März 2013, Az: 1 Ca 5891/12, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht München, 21. November 2013, Az: 2 Sa 417/13, Urteil
Tenor
-
Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 - 2 Sa 417/13 - aufgehoben.
-
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 - 1 Ca 5891/12 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
-
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
-
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten