Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 13.12.2012 - 6 AZR 498/11
BAG 13.12.2012 - 6 AZR 498/11
Vorinstanz
vorgehend ArbG Stuttgart, 24. September 2010, Az: 18 Ca 482/10, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 12. Mai 2011, Az: 21 Sa 119/10, Urteil
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Mai 2011 - 21 Sa 119/10 - aufgehoben.
-
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 482/10 - wird zurückgewiesen.
-
3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten