Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 21.03.2012 - 5 AZR 241/11
BAG 21.03.2012 - 5 AZR 241/11
Vorinstanz
vorgehend ArbG Potsdam, 24. Februar 2010, Az: 6 Ca 2064/09, Urteil
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 12. November 2010, Az: 9 Sa 1240/10, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2010 - 9 Sa 1240/10 - wird zurückgewiesen.
-
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
-
Müller-Glöge
Laux
Biebl
Zoller
Pollert
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten