Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BAG 16.02.2012 - 6 AZR 593/10
BAG 16.02.2012 - 6 AZR 593/10
Vorinstanz
vorgehend ArbG Hannover, 24. November 2009, Az: 13 Ca 22/09, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 23. August 2010, Az: 9 Sa 1616/09, Urteil
Tenor
-
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. August 2010 - 9 Sa 1616/09 - wird zurückgewiesen.
-
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten