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BVerfG 29.10.2024 - 2 BvR 508/21
BVerfG 29.10.2024 - 2 BvR 508/21 - Ausschluss eines Verfassungsrichters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen Vorbefassung von Amts wegen (Mitwirkung im fachgerichtlichen Verfahren)
Normen
§ 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BVerwG, 25. November 2020, Az: 6 C 7/19, Urteil
vorgehend VG Köln, 27. Mai 2015, Az: 3 K 5625/14, Urteil
Tenor
-
Der Richter Wöckel ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, weil er in derselben Sache vor seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ausgangsverfahren von Amts wegen tätig gewesen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Er hat an dem im fachgerichtlichen Verfahren ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2019 - 4 A 1361/15 - mitgewirkt.
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