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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 1900/17
BVerfG 09.05.2018 - 1 BvR 1900/17 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend BGH, 6. Juli 2017, Az: IV ZR 309/15, Beschluss
vorgehend BGH, 10. Mai 2017, Az: IV ZR 309/15, Beschluss
vorgehend OLG Karlsruhe, 19. Mai 2015, Az: 12 U 411/14, Urteil
vorgehend LG Karlsruhe, 29. August 2014, Az: 6 O 561/13, Urteil
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird, ohne dass über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden zu werden braucht, nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
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Ungeachtet dessen, dass nicht erkennbar ist, inwiefern der Beschwerdeführer durch die Anwendung des Näherungsverfahrens bei der Berechnung seiner Rentenansprüche benachteiligt wäre, ist eine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch staatliche Gerichte (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG), die in erster Linie gerügt wird, nicht ersichtlich.
- 2
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Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss im Verfahren 1 BvR 1884/17 vom heutigen Tag verwiesen, dessen wesentliche Erwägungen auch im System der Zusatzrenten nach den insoweit inhaltsgleichen Vorgaben der hier beklagten Zusatzversorgungskasse zur Geltung kommen. Im Übrigen wird von einer Begründung nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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