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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 29.04.2016 - 2 BvR 890/16
BVerfG 29.04.2016 - 2 BvR 890/16 - Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG) - einstweilige Untersagung der Auslieferung eines Kroaten an Großbritannien - Frist für Vorlage der Vollmacht (§ 22 BVerfGG)
Normen
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 Abs 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, § 73 IRG
Vorinstanz
vorgehend KG Berlin, 21. April 2016, Az: (4) 151 AuslA 214/15 (29/16), Beschluss
nachgehend BVerfG, 6. Mai 2016, Az: 2 BvR 890/16, Einstweilige Anordnung
nachgehend BVerfG, 6. September 2016, Az: 2 BvR 890/16, Nichtannahmebeschluss
nachgehend BVerfG, 15. März 2017, Az: 2 BvR 890/16, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Tenor
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1. Die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von zehn Tagen einstweilen ausgesetzt. Binnen dieser Frist ist die Vollmacht im Original vorzulegen.
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2. Die Generalstaatsanwaltschaft bei dem Kammergericht in Berlin wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt.
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3. Eine Begründung dieses Beschlusses wird nachgereicht.
Gründe
- 1
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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