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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 19.04.2012 - 1 BvR 529/12
BVerfG 19.04.2012 - 1 BvR 529/12 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts gem § 122 Abs 2 AO 1977 - Voraussetzungen für Grundsatzzulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung im finanzgerichtlichen Verfahren
Normen
GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 122 Abs 2 AO 1977
Vorinstanz
vorgehend BFH, 14. Februar 2012, Az: V S 1/12 (PKH), Beschluss
Tenor
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Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat.
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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