Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 20.03.2012 - 1 BvR 347/11
BVerfG 20.03.2012 - 1 BvR 347/11 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Straßenreinigungsgesetz für Berlin <juris: StrRG BE 1978>
Normen
GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, StrRG BE 1978
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten