Category Image
Gesetze

AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

AÜG – Arbeitnehmerüberlassungsgesetz



§ 20 AÜG, Evaluation

Die Anwendung dieses Gesetzes ist im Jahr 2020 zu evaluieren.


Vorherige Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.