Category Image
Gesetze

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz

Einführungsgesetz zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG-Einführungsgesetz - EGGmbHG)
Sonstige
Navigation
Navigation

EGGmbHG – GmbHG-Einführungsgesetz



§ 11 EGGmbHG, Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie

§ 11 angefügt durch G vom 5. 7. 2021 (BGBl. I S. 3338).

(1)§ 6 Absatz 2 Satz 3, § 8 Absatz 3 Satz 1, § 39 Absatz 3 Satz 1, § 66 Absatz 4 und § 67 Absatz 3 Satz 1 GmbHG in der ab dem 1. 8. 2022 geltenden Fassung sind erstmals ab dem 1. 8. 2023 anzuwenden.

(2)1 § 58d Absatz 2 Satz 4 GmbHG in der ab dem 1. 8. 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Jahresabschlüsse für das nach dem 31. 12. 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. 2 § 58d Absatz 2 Satz 4 GmbHG in der bis einschließlich 31. 7. 2022 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf Jahresabschlüsse für das vor dem 1. 1. 2022 beginnende Geschäftsjahr.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.