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Richtlinien

SI-RL – Schutzimpfungs-Richtlinie

Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL)
Sozialversicherungsrecht
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SI-RL – Schutzimpfungs-Richtlinie



§ 7 SI-RL, Aufklärungspflichten

1 Vor einer Schutzimpfung hat die zur Schutzimpfung berechtigte Person den Impfling bzw. die Erziehungsberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. 2 Die Aufklärung umfasst insbesondere

  • 1.Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit,
  • 2.Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Kontraindikationen,
  • 3.Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung,
  • 4.Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung,
  • 5.Hinweise zu Auffrischimpfungen.

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