1 Vor einer Schutzimpfung hat die zur Schutzimpfung berechtigte Person den Impfling bzw. die Erziehungsberechtigten über die zu verhütende Krankheit und die Impfung aufzuklären. 2 Die Aufklärung umfasst insbesondere
1.Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit,
2.Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen, Komplikationen und Kontraindikationen,
3.Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung,
4.Informationen über Beginn und Dauer der Schutzwirkung,
5.Hinweise zu Auffrischimpfungen.
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