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    BVerfG 08.06.2022 - 2 BvC 2/22 - Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben

    Normen

    § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG

    Tenor

    Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

    Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

    Gründe

    1

    1. Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 26. April 2022 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

    2

    2. Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 154, 372 379 f. Rn. 28> m.w.N.).


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