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    BAG 20.04.2012 - 9 AZR 501/10

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Gießen, 8. Oktober 2009, Az: 1 Ca 253/09, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 11. Mai 2010, Az: 13 Sa 1985/09, Urteil

    Tenor

    1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1985/09 - wird zurückgewiesen.

    2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

    Gründe

    1

    Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

            

        Brühler    

            

        Krasshöfer    

            

        Klose    

            

            

            

        D. Wege    

            

        Starke    

            

            


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