Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. C.1.1.3.1. RS 2018/02
Ziff. C.1.1.3.1. RS 2018/02, Allgemeines
In vielen Staaten werden von den ausländischen Rentenversicherungsträgern neben der laufenden Rentenzahlung zusätzliche Sonder- bzw. Einmalzahlungen gewährt. Ebenso kann auch der Zahlungsrhythmus einer ausländischen Rente vom monatlichen Zahlungsrhythmus einer deutschen Rente abweichen. Ergänzend zu den folgenden Ausführungen kann auf die Übersicht im Extranet der DVKA zurückgegriffen werden, in der die verschiedenen Zahlungsweisen von Renten aus dem Ausland skizziert werden.
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