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Gesetze

ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
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ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz



§ 22 ASiG, Berlin-Klausel

1 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. 1. 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin. 2 Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.


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