Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs
Ziff. 1.4.2.5. KVdRMeldeGs, Sonderzuständigkeit der landwirtschaftlichen Krankenkasse
Im Verhältnis zur landwirtschaftlichen Krankenkasse sind folgende weitergehende Meldungen erforderlich:
- - von den nichtlandwirtschaftlichen Krankenkassen,
- - das Ende einer Vorrangversicherung bzw. eines Ausschlusstatbestandes,
- - von der landwirtschaftlichen Krankenkasse,
- - der Beginn oder das Ende einer Vorrangversicherung nach dem KVLG 1989.
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